Sonntag, 6. Dezember 2009

Tiere sind jetzt fühlende Wesen

Unglaublich, daß so etwas politisch geäußert und vertraglich festgelegt werden muß!
Vermutlich wird es jedoch an der Situation der Tiere nichts ändern. Gewinnstreben und Kapital stehen dem entgegen. Es wird sich immer ein Grund finden, beides höher zu bewerten als das Wohl der Tiere.


Tiere sind jetzt fühlende Wesen


Dass die Politik der gesellschaftlichen Entwicklung in der Regel hinterherhinkt, ist nichts Neues. Trotz allem Ärger, der damit zusammenhängt, darf man sich freuen, wenn grundlegende Erkenntnisse endlich bei Politikern ankommen und ihren Weg in offizielle Dokumente finden. So tritt jetzt (am 01.12.2009) der neue EU-Reformvertrag in Kraft, der Tiere offiziell »als fühlende Wesen« – so drei von vielen neuen Worten im Vertrag – bezeichnet.

Wie der Bundesverband Menschen für Tierrechte feststellt, wird sich noch zeigen müssen, was diese Änderung tatsächlich bewirken wird. Nach wie vor kann der Tierschutz nämlich den »Gepflogenheiten der Mitgliedsstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe« untergeordnet werden.

Andererseits war politischer Tierschutz schon immer ein sehr zähes Geschäft, in dem drei Worte in unserem Sinne – man denke an »und die Tiere« in Artikel 20a des Grundgesetzes – einen Meilenstein bedeuten können. Artikel 20a hat die Situation der Tiere in Deutschland bislang zwar noch nicht maßgeblich verbessert. Man darf aber trotzdem hoffen, dass der neue Reformvertrag die europäische Rechtsprechung zum Wohle der Tiere beeinflussen wird und nur einen von vielen noch zu folgenden Schritten darstellt.

Der gesamte Artikel 13 (neue Nummerierung) des Vertrags über die Arbeitsweise der EU lautet:
»Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.«

Quelle: http://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/tiere-sind-jetzt-fuehlende-wesen

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