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Donnerstag, 4. März 2010

Grundthesen zur Jagd

Liebe Tierfreunde,

pro iure animalis hat Grundthesen zur Jagd formuliert, die am 3. März der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Diesem Thesenpapier haben sich inzwischen 17 Organisationen und Initiativen angeschlossen. Lesen Sie dazu:

Grundthesen zur Jagd

Ökonomisch-ökologischer Rahmen
  • Agrarwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd auf der einen Seite sowie die Zersiedelung unberührter Naturlandschaft auf der anderen Seite sind primär verantwortlich für die drastische Reduzierung der Artenvielfalt.
  • Intensive Agrarwirtschaft raubt der Tierwelt den Lebensraum; überlebende Tiere werden durch ausufernde Bejagung sukzessive an den Rand des Aussterbens getrieben.
  • Die Forstwirtschaft ist an einer Gewinnmaximierung der Holzerträge orientiert. Das Schlagwort "Wald vor Wild" definiert die Situation, Waldtiere sind der Störfaktor dieser Industrie. Waldschäden durch Verbiss sind nachweislich Vorwand, Wildtiere gewaltsam an einen nach wirtschaftlichen Interessen definierten Normbestand anzugleichen. Die gesamte freie Natur wird zu einem Freiland-Industriekomplex umgebaut.
Psychologisch-pathologische Komponente
  • Felder und Wälder sind zum Teil in Privatbesitz, zum Teil in Staatsbesitz. Der Staat ist per Verfassung Sachwalter des Volksvermögens; Wildtiere gehören somit dem gesamten Volk und nicht einer Minderheit von Jägern, die sich zum alleinigen Nutzer der Tiere aufgeschwungen hat. "Naturschutz" durch Jagd findet nicht statt, Trophäenkult und Schießvergnügen sind vorrangig. Die Jagd ist ein weitgehend lustbetonter und breit gestreuter Arten-Terrorismus.
  • Jagd ist die letzte legale Möglichkeit, in Friedenszeiten mit der Waffe ungestraft zu töten. Sie ist die letzte Möglichkeit, dem Tötungstrieb hemmungslos nachzugehen. Waffenbesitz birgt - wie Beispiele drastisch belegen - immer die Gefahr des Missbrauchs.
  • Anzutreffen sind in diesem Umfeld vorwiegend mental entsprechend gelagerte Individuen, denen Mitgefühlsfähigkeit hochgradig fehlt. Ein Blick in Jägerzeitungen bestätigt dies und offenbart regelmäßig ein beängstigendes Tötungsvergnügen.
  • Der Neurologe und mehrfach ausgezeichnete Psychoanalytiker und Schriftsteller Paul Parin erklärte in seinem viel beachteten Buch "Die Leidenschaft des Jägers" (Europäische Verlagsanstalt, 2003): "Die wirkliche Jagd ist ohne vorsätzliche Tötung nicht zu haben. Leidenschaftlich Jagende wollen töten. Jagd ohne Mord ist ein Begriff, der sich selber aufhebt ... Und weil es sich bei der Jagd um Leidenschaft, Gier, Wollust handelt - um ein Fieber eben -, geht es ... um sex and crime, um sexuelle Lust und Verbrechen jeder Art, um Mord und Lustmord."
Juristisch-strukturelle Komponente
  • Jagd ist in Strukturen eingebunden, die demokratische Regeln konterkarieren. Jäger sind oftmals Leiter der Jagdbehörden, entscheiden in eigener Sache über Auslegung, Anwendung und Sanktionen jagdlicher Vorgänge. Diese jagdfreundlichen Strukturen decken personell den gesamten gesellschaftlichen Bereich - vom Handwerker bis zum Minister - ab, ein Netzwerk, das den Beteiligten Vorteile und Abhängigkeiten garantiert.
  • Aufgrund dessen herrscht in den Wäldern weitgehend Rechtsfreiheit, Kontrollen der Jagd von behördlicher Seite finden so gut wie nicht statt. Jagdschutz ist zurückdelegiert an die Jäger, so dass sich innerhalb des Staates ein autonomes, selbstverwaltendes Interessensystem etabliert hat.
  • Die intensive Jagd - insbesondere auf Schwarz- und Rehwild - wird mit Schäden der Landwirtschaft und überhöhter Population begründet. Es gilt ausdrücklich festzustellen, dass
  1. keine summarische Schadenserfassung bei den Behörden stattfindet,
  2. die Wildbestände völlig unbekannt sind und nur aus den Abschusszahlen hochgerechnet werden,
  3. selbst die Abschusszahlen nicht systematisch erfasst werden.
  • Behördlich-jagdliche Entscheidungen fallen nicht anhand fundierter Ermittlungen und Zahlenwerke, sondern unterliegen dem populistischen Kalkül der anordnenden Behörde. Alternativen zur Bejagung werden nahezu nicht in Erwägung gezogen.
  • Auf Betreiben der Agrar- und Jagdlobby werden verstärkt revierübergreifende Treib- und Drückjagden durchgeführt, wobei jegliche Treibjagd tierquälerische Komponenten enthält allein aus der Tatsache, dass ungenau getroffen und nahezu wahllos geschossen wird. Für revierübergreifende Maßnahmen existiert als Gesetzesgrundlage im Jagdrecht lediglich der §10a BJagdG. Diese Vorschrift sieht vor, dass zum Zwecke der Hege des Wildes revierübergreifende Hegegemeinschaften gebildet werden können. §1 Abs. 1 BJagdG unterscheidet dabei eindeutig zwischen "Hege" und "Jagdausübung". Unter "Hege" versteht das Gesetz den Schutz und die Pflege wildlebender Tiere, wohingegen sich die "Jagdausübung" auf das Nachstellen, Fangen und Erlegen von Wild bezieht. Deutlich wird diese Trennung von "Hege" und "Jagdausübung", indem die Pflicht zur Hege beim Grundstückseigentümer verbleibt, auch wenn das Jagdausübungsrecht an die Jagdgenossenschaft abgetreten wird. Nach alldem gibt es keine gesetzliche Grundlage für die revierübergreifende Jagdausübung.
  • Keinerlei fundiertes Zahlenmaterial liegt für alle anderen Tierarten vor. Beispielsweise unterliegt die Fuchs- und Vogeljagd keiner Beschränkung durch Abschussbegrenzungen, sodass es dem einzelnen Jäger frei steht, nach Belieben zu jagen. Dieser Freibrief begründet einen nie gekannten Wildtierterrorismus durch Antianimalisten.
  • Die gewachsenen Sozialstrukturen vieler Wildtiere, vor allem der Wildschweine, werden durch Jäger zerschossen. Leittiere, welche die Vermehrungsraten kontrollieren, sind in den Rotten und Verbänden kaum noch vorhanden. Die Populationsdynamik ist durch den erheblichen und immer mehr zunehmenden Jagddruck enorm gestiegen.
  • Die Füchse, die in freier Natur monogam und reviertreu sind, werden zum Ortswechsel gezwungen, um sich neue Partner zu suchen, da die Paare durch die Jäger auseinander geschossen werden. So werden durch Zerstörung sozialer Tierstrukturen nicht nur neue Paarbildungen verursacht, jedes weibliche Tier befruchtet und damit die Geburtenrate erhöht, sondern auch verstärkt Krankheiten übertragen, welche angeblich durch die Jagd bekämpft werden sollen.
  • Die Vogeljagd, speziell die Enten- und Gänsejagd, verursacht eine undifferenzierte Tierselektion ohnegleichen. Der Vogel, der auf seinen länderübergreifenden Flügen den Nachstellungen in einem Jagdrevier entkommen ist, unterliegt den gleichen Verfolgungen auf seinen Stationen im nächsten und übernächsten Revier. Diese Tiere sind dem lustorientierten Tierselekteur schutzlos ausgeliefert. Desaster in der Sozialstruktur betroffener Tierverbände und im Artengefüge ganzer Vogelbestände sind damit vorprogrammiert. Durch die Verwendung von Schrotmunition, die vielfach nicht sofort tödliche Steckschüsse mit inneren Verletzungen verursacht, erleiden jährlich Hunderttausende angeschossener Tiere einen langsamen, qualvollen Tod.
  • Für das reine Schießvergnügen gezüchtete und in Mitteleuropa ursprünglich nicht heimische Tiere wie z.B. Fasanen dokumentieren die pervertierte Auffassung von Tier- und Naturschutz. Auf der gleichen Ebene sind Winterfütterungen zu sehen. In forstlich nutzungsorientierten Stangenkulturen besteht ein ausgeprägter Mangel an Stauden, Buschwerk und Weichhölzern, sodass nur mit Hilfe der Zufütterung saisonal ungeeigneten Futters größerer Schaden im Forst verhindert und dabei gleichzeitig ein überhöhter Wildbestand zur weiterhin lohnenden Bejagung erhalten werden kann.
  • Absolut dekadent und morbide sind Auslandsjagden, in denen aus reiner Tötungsgier sowohl bestandsbedrohte und oft international streng geschützte Arten als auch zahme Zuchttiere (z.B. Löwen) von pathologischen Tiertötern erlegt werden.
  • Ethisch-politische Komponente
  • Tiere sind Individuen, die Freude und Leid, Schmerz und Glück erfahren können, die Rechte besitzen und die als Mitgeschöpfe geachtet werden müssen. Die Jagd widerspricht einem aufgeklärten, fortschrittlichen Verständnis von Natur und Tieren aufs Schärfste.
  • Die Menschheit hat sich per Selbsternennung und mit keiner naturwissenschaftlichen Logik in Einklang zu bringendem Selbstverständnis mit der Berechtigung ausgestattet, ohne Gewissensprobleme über die Interessen aller andersartigen Wesen (Arten) zu entscheiden, um diese nach Lust und Laune zu versklaven, zu töten, zu züchten und zu verändern. Die Jagd ist dabei nur eine kleine Facette dieses gigantischen anthropogenen Unfugs- und Unterdrückungssystems.
  • Das heutige Jagdgesetz ist aus der nationalsozialistischen Gesetzgebung hervorgegangen und in seinen Grundzügen bis heute gültig. Unverkennbar tauchen faschistoide Komponenten wie Männlichkeit, Einheit, Stärke, Riten, Symbole und die "regenerative" Kraft von Gewalt - umdefiniert als Gewalt gegen Tiere - auf. Gerade der exzessive Bezug zur Tradition stützt diese These.
  • Oft unterstützt faschistoides Gedankengut "rassisches" Überlegenheitsgefühl und ethnische Verfolgung. Der humane Bezug hat sich bei der Jagd auf einen animalistischen Bezug transformiert und sich in einen, dem menschlichen Rassismus vergleichbaren, Antianimalismus gewandelt. Durch biologischen Ranghöhenwahn des Menschen, speziell des jagenden Menschen, gegenüber der Tierwelt ist ein faschistoider Artenselektionismus entstanden, der in einen gnadenlosen Terrorismus gegen Wildtiere ausgeufert ist. Gegenüber einigen Tierarten (z.B. Fuchs) und definierten Feindgruppen (sog. "Raubzeug" und "Raubwild") ist ein genozidales Handeln zu erkennen.
(http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=482&Itemid=86)

Weitere Infos unter:

www.pro-iure-animalis.de


Herzliche Grüße

Gunter Bleibohm | Harald Hoos | Willi Schuppert | Bettina Volpe

Donnerstag, 26. November 2009

Islamisches Schächt-Opferfest "Kurban Bayrami"


Islamisches Schächt-Opferfest "Kurban Bayrami"P
vom 27. bis 30. November 2009

Geschichtliche Grundlage in Stichworten


Die Erzählung von der Beinahe-Opferung Isaaks (Gen 22,1-19 ) durch Abraham oder im Islam das Gedenken an den Propheten Ibrahim, der bereit war, seinen Sohn Ismail an Allah zu opfern, ist die Basis für das Opferfest Kurban Bayrami, dem höchsten sunnitischen Feiertag.
Nach islamischem Glauben ist jeder wirtschaftlich Bessergestellte dazu verpflichtet, ein Opfer zu bringen. Als Opfertiere dienen Schafe, Rinder oder Kamele, wobei das zu opfernde Tier gesund sein muss und ein weibliches Tier nicht trächtig sein darf.



Ein Merkmal des Opferfestes ist ferner, dass gesellschaftliche Vergnügungen organisiert werden. Besonders in den Städten und Ortschaften islamischer Staaten treffen sich die Kinder und Jugendlichen an den Stellen, an denen die Opfertiere geschlachtet werden; diese Orte fungieren zu diesen Zeiten als eine Art Messegelände, der Tiermord wird zum blutigen Spektakel.
In Deutschland leben zwischenzeitlich über 3,2 Millionen Bürger islamischen Glaubens, welche diese Glaubenswelt logischerweise nach Deutschland transferieren.

Vorsätzliche Tierquälerei durch Schächten

Damit Sie überhaupt eine genaue Vorstellung bekommen, von welch barbarischer Tierquälerei gesprochen wird, betrachten Sie bitte den nachfolgenden Film, den uns unsere Freunde von RespekTiere zur Verfügung gestellt haben. Hier gehts zum Film!
(http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=413&Itemid=86)

"Betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen Wirbeltieren ist als bewusste und vorsätzliche Tierquälerei einzustufen, sonst wäre diese Tötungsart nicht laut Tierschutzgesetz generell verboten - und wird eben nur durch diese "Ausnahmegenehmigung" nach nach § 4a Abs. 2 Nr.2 TierSchG ermöglicht. Dieser Paragraph ist unter der (falschen) Annahme und der Voraussetzung entstanden, es gäbe Vorschriften gewisser Religionsgemeinschaften, die eine Betäubung vor dem Schächten zwingend untersagen. Dass das nicht der Fall ist, ist heute allgemeiner Wissensstand - damit hat dieser Gesetzesvorbehalt seinen Sinn verloren und wäre ersatzlos zu streichen. Aber dafür fehlt "unseren" Volksvertretern offenbar der Mut, das logische Denkvermögen und v.a. das Mitgefühl mit der wehrlosen Kreatur? fasst Ulrich Dittmann vom Arbeitskreis Tierschutz zusammen.
Tierarzt und Tierschützer Dr. Franz-Joseph Plank von ANIMAL SPIRIT: "Gerade letztere Bestimmung lässt erkennen, wie sinnlos dieser ganze Paragraph mit seiner Ausnahmeregelung ist. Wer kontrolliert in der Praxis wirklich, ob die Tiere unmittelbar nach dem Schächtschnitt auch wirksam betäubt werden, dass sie dann angeblich nichts mehr spüren? Und ist das in der Praxis überhaupt realisierbar, ein Tier wirksam zu betäuben, das gerade in extremer Todeangst und unsäglichen Schmerzen um sich schlägt? Zudem kontrolliert wohl kein Amts- oder Schlacht-Tierarzt, wieviele dieser armen Lämmer, Kitze oder Kälber dieser Tage in Hinterhöfen oder Badezimmern aufgeschlitzt werden - und das sicherlich nicht von ausgebildeten Schächt-Schlachtern!"



Wie ausgeführt, ergeben sich im Zusammenhang mit den verschiedenen Glaubensrichtungen innerhalb des Islam zahllose Diskussionen um das Schächten. Während einige religiöse Führer eine Betäubung vor dem Schächten als durchführbar ansehen, wäre dieser Vorgang für andere eine Unterdrückung des Islam. Soweit die offizielle Sprachregelung.

Tatsächlich wird aber über den Weg der Glaubensfreiheit ein Marktsegment bedient, das sich aus dem üblichen wirtschaftlichen Wettbewerb der Fleischlobby profitträchtig separieren lässt. Lebensmittelkonzerne wittern einen neuen Milliardenmarkt und dass sich mit dem religiös geprägten Konsumverhalten gut verdienen lässt, erkennen allmählich auch deutsche Unternehmen.
"Ibi fas ubi proxima merces - da ist das göttliche Recht, wo der nächste Profit ist", schrieb Lukan vor 2000 Jahren; "da ist das Tierelend, wo der nächste Profit ist", die heutige Leitformel des ethischen Untergangs.

Kritische Schlussfolgerung zur Religionsfreiheit

Sowenig wie Dummheit verboten werden kann, lassen sich Glaubensvorstellungen und mystische Phantastereien - entbehren sie auch realer Grundlagen - eindämmen. Es ist für ein reibungsloses Nebeneinander der einzelnen Wissensstände und geistig - rationalen Ausstattungen der Menschen jedoch grundsätzlich begrüßenswert, jedem Einzelnen ein Maß an kultischer Freiheit zuzubilligen, das seiner intellektuellen Fähigkeit entspricht und ihm Zufriedenheit garantiert.

Es ist aber unbestreitbar ein Verbrechen, eine Glaubensvorstellung dargestellter Art über das Leben und Leiden real existierender Lebewesen zu stellen, das Recht auf freie Berufsausübung über Leid, Schmerz und Angst von Tieren zu stellen, die dem Menschen in seiner Leidensfähigkeit in nichts nachstehen.

Ein Staat, ein Mensch, der Glaubenswelten höher bewertet als das Leid in der Realität, hat sich moralisch diskreditiert, tritt alle menschlichen Werte und Wertvorstellungen in den Dreck des Profits, des eigenen Vorteils - er hat sich zum moralischen Paria zurückentwickelt. Solange Ehrfurcht vor dem Leben nur Ehrfurcht vor Menschenleben beinhaltet, ist jeder Humanismus grotesk und wertlos.

Es kommt aber noch die zweite Komponente hinzu. Innerhalb der Glaubensvorschriften werden die absurdesten Anweisungen, den Menschen betreffend, ausgeblendet und nicht befolgt. Mag es noch bei jedem einzelnen ein Privatvergnügen sein, sich an Kleidungs-, Waschungs- und Ernährungsvorschriften zu halten, die Tausende von Jahren zurückliegen, mag er diese Regeln zur Befriedigung seiner eigenen geistigen Sklaverei bis zum Exzess befolgen; er behindert und stört damit niemanden.

Kein Privatvergnügen ist es hingegen, wenn so konsequent, wie die menschbezogene Anordnungen der Todesbefehle (im Alten Testament mehr als 40 Todesbefehle!!!) in den "heiligen Schriften" nicht befolgt werden, genauso konsequent Todesbefehle, welche die wehrlose Tierwelt betreffen, ausgeführt werden. Wir stehen vor einem sittlichen Skandal, einer ethischen Unredlichkeit erster Güte, einem moralischen Verbrechen.

Wir stehen vor einer Glaubenswelt, die versucht, archaische Vorschriften, die nahezu 3000 Jahre zurückliegen, zur eigenen Machterhaltung auf dem Rücken der Ärmsten der Armen, auf dem Rücken der unschuldigen Tierwelt, auszuleben.
Hieraus resultiert das große Verbrechen der Menschheit, die Elend, Leid, Schmerz und Angst über die gesamte Welt der Lebewesen gebracht hat und weiter bringt, es ist der Todesstachel für die Vernunft, es ist der Katalysator für das Abgleiten ins Chaos!

Wir bitten Sie eindringlich, helfen Sie mit, damit künftig keinem Tier mehr in Deutschland für imaginäre Glaubensvorstellungen die Kehle bei vollem Bewusstsein durchschnitten wird.
Denn:
"Gottlos ist nicht, wer die Götter der Menge beseitigt, sondern wer die Anschauungen der Menge auf die Götter überträgt." (Epikur, Brief an Menoikeus)

Eine ausführliche Erörterung der geschilderten Problematik aus analytisch-atheistischer Sicht und eine Auflistung biblischer Mordbefehle, die sich auf Menschen beziehen, findet der interessierte Leser in dem Traktat "Seelenverkäufer" von Dr. Gunter Bleibohm, welches Sie nur über uns beziehen können. Hier gehts zum Buch!
(http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=338&Itemid=89)

Herzliche Grüße

Gunter Bleibohm | Harald Hoos | Willi Schuppert | Bettina Volpe

Text: Pro Iure Animalis www.pro-iure-animalis.de
Bilder und Videos von mir eingefügt